Wissenswertes zu Domainumzügen
Bei DE-Domains wird der Wechsel einer Domain zu einem anderen Domain-Provider von der zentralen Vergabestelle DENIC koordiniert. Seit dem 1. Janar 2009 kommen zwei Verfahren zum Einsatz.
Beim "klassischen" Verfahren stellt der neue Provider einer Domain einen sogenannten "Providerwechsel-Antrag" (früher auch Konnektivitäts-Koordination oder kurz KK-Antrag genant), der dann von der DENIC an den alten Provider übermittelt wird. Erst wenn dieser seine Zustimmung erteilt hat, kann die Domain umziehen.
Da der alte Provider rechtliche Verpflichtungen gegenüber seinem Kunden hat, darf er die Domain erst dann zum Umzug freigeben, wenn er eine Freigabe zum Domainumzug vom Domaineigentümer erhalten hat. Diese Freigabe sollte (sofern zutreffend) auf dem Firmenbriefpapier des Eigentümers aufgesetzt sein und vom Domaineigentümer oder dem administrativen Kontakt der Domain unterschrieben sein.
Ein Mustertext könnte wie folgt aussehen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Eigentümer (oder Administrativer Kontakt) der Domain <domainname.de> möchte ich Ihnen hiermit mitteilen, daß wir die Verwaltung der Domain an den Anbieter XYZ (DENIC-XXX) übertragen möchten. Wir bitten sie deshalb, dem in Kürze eintreffenden KK-Antrag stattzugeben.
Ort, Datum
Unterschrift
Firmenstempel
Die Angabe der Mitgliedsnummer ist optional; für den Umzug zu uns wäre sie DENIC-280.
Das "neue" Verfahren erfordert - wie auch bei com/net/org-Domains - einen Authorisierungscode, den der Domaineigentümer bei seinem alten Provider anfordern muß. Alternativ kann ein solcher Authorisierungscode vom Domaineigentümer auch schriftlich bei der DENIC beantragt werden. Der neue Provider stellt dann einen Providerwechselantrag unter Angabe des Authorisierungscodes, dem bei korrektem Code dann ohne Zustimmung des alten Providers stattgegeben wird.
